Wissen für Mieter
Rund um Mietwohnung und Mietvertrag
Nebenkosten
Spätestens zwölf Monate nach der Abrechnungsperiode muss Ihnen die Nebenkostenabrechnung vorliegen. Diese beinhaltet die Kosten, die noch zur Miete hinzukommen.
Zur Miete kommen noch die Kosten für Heizung, Strom und Wasser. Im Regelfall müssen Sie sich auch an der Wartung eines Aufzugs, der Treppenhausreinigung, der Müllabfuhr, Versicherungen etc. beteiligen.
Zur Miete kommen noch die Kosten für Heizung, Strom und Wasser. Im Regelfall müssen Sie sich auch an der Wartung eines Aufzugs, der Treppenhausreinigung, der Müllabfuhr, Versicherungen etc. beteiligen.
Schönheitsreparaturen
Wie Sie die Wände Ihrer Mietwohnung gestalten, kann Ihnen der Vermieter im Prinzip nicht vorschreiben.
Allerdings kann der Vermieter verlangen, dass Sie sehr dominante Farben wie rot, dunkelbraun oder schwarz ersetzen, wenn das Mietverhältnis beendet ist.
unwirksame Vertragsklauseln
Nicht alles, was in einem Mietvertrag steht, muss auch unbedingt rechtlich Bestand haben.
Wird im Mietvertrag zum Beispiel das Grillen auf dem Balkon ausgeschlossen, muss das nicht in jedem Fall gelten, sofern keine anderen Hausbewohner belästigt werden (z.B. bei Verwendung eines Elektrogrills). Im Streitfall sollte hier ein Rechtsanwalt eine Einzelfallprüfung vornehmen.
Wird im Mietvertrag zum Beispiel das Grillen auf dem Balkon ausgeschlossen, muss das nicht in jedem Fall gelten, sofern keine anderen Hausbewohner belästigt werden (z.B. bei Verwendung eines Elektrogrills). Im Streitfall sollte hier ein Rechtsanwalt eine Einzelfallprüfung vornehmen.
Mängelbeseitigung
Mängel, die Sie selber zu verantworten haben, müssen Sie auch auf eigene Kosten beseitigen lassen. Hierzu gehören zum Beispiel das Einbringen von übermäßig vielen Bohrungen in Wände, oder durch falsches Lüftungsverhalten hervorgerufene Schimmelbildung in der gemieteten Wohnung.
Wohnungsrückgabe
Hier gilt, dass Sie alles was Sie in der Wohnung angebracht haben, auch wieder entfernen müssen. Die Böden müssen geputzt und die Fenster gereinigt werden. Wurde im Mietvertrag vereinbart, dass die Wohnung in einem renoviertem Zustand zurückgegeben wird, ist dieses zu beachten.
Staffel- und Indexmieten
Wurde im Mietvertrag eine Staffelmiete vereinbart, richten sich die zukünftigen Mietpreiserhöhungen nach der im Vertrag bereits vereinbarten Staffel.
Im Fall einer Indexmiete orientiert sich der Mietpreis an der Entwicklung des Verbaucherpreisindex, der einmal jährlich vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird.
Staffel- und Indexmieten müssen für mindestens 1 Jahr unverändert bleiben.
Im Fall einer Indexmiete orientiert sich der Mietpreis an der Entwicklung des Verbaucherpreisindex, der einmal jährlich vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird.
Staffel- und Indexmieten müssen für mindestens 1 Jahr unverändert bleiben.
